Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland geltendes Recht. Das heißt, Deutschland hat einen Vertrag über die Kinderrechte geschlossen. Aktuell haben diesem Vertrag 195 Staaten zugestimmt und er gilt damit für rund 2,35 Milliarden Kinder und Jugendliche weltweit. Alle diese Länder müssen den Vereinten Nationen regelmäßig Bericht darüber erstatten, wie sie die Kinderrechte einhalten.

Kinderrechte sind also geltendes Recht in Deutschland. Aber nicht alle von euch kennen ihre Rechte oder es kann manchmal auch schwierig sein, diese Rechte durchzusetzen. Die meisten Entscheidungen werden zum Beispiel von Erwachsenen getroffen. Diese fragen nicht immer danach, wie ihr zu einer Sache steht. Und das, obwohl es um etwas geht, was Kinder und Jugendliche direkt betrifft.

Wir möchten die Kinderrechte stärken und schauen, wie sie in eurem Alltag, also in unserer Stadt, in der ihr aufwachst und lebt, besser berücksichtigt und umgesetzt werden können.

Kinder erklären Kinderrechte

Kennst du deine Rechte?

Ihr müsst über eure Rechte Bescheid wissen. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. In 42 Artikeln sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen niedergeschrieben. Wir möchten euch hier einige wichtige Kinderrechte vorstellen:

Artikel 1 – Kinderrechte für alle unter 18 Jahren 

Ihr alle habt eigene Rechte. Obwohl sie Kinderrechte genannt werden, gelten sie für junge Menschen von Geburt an bis zum Erwachsenwerden. In Deutschland gilt man mit 18 Jahren als erwachsen. Für viele ist es immer noch überraschend, dass es überhaupt international festgelegte Vereinbarungen zu Kinderrechten gibt. Dabei ist es egal, woher jemand kommt und welche Kultur oder Religion im Vordergrund steht. Das Gemeinsame und die Vielfalt spielen die zentrale Rolle.

© Illustration Känguru Colonia Verlag/Frau Sonnenberg; Gestaltung Stadt Köln

Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens und Artikel 13 – Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör

In der UN-Kinderrechtskonvention betonen mehrere Artikel, dass eure Meinungen wichtig sind, zum Beispiel Artikel 13 zur Meinungs-und Informationsfreiheit. Ihr habt das Recht, eure Meinung über Entscheidungen, die euch betreffen, frei zu äußern. Euch muss zugehört und eure Meinung muss von Erwachsenen ernst genommen werden. Zudem müsst ihr die Möglichkeit haben, euch kinder- und jugendgerecht zu informieren.

Artikel 16 - Recht auf Privatsphäre

Brisant ist das Thema zum Schutz der Privatsphäre und damit verbunden das Recht am eigenen Bild. Für euch ist es unangenehm bis übergriffig wenn ihr ohne gefragt zu werden, mit dem Smartphone fotografiert werdet. Das gilt für jeden: Eltern, Geschwister, den Freundeskreis, Lehrkräfte und für Fremde sowieso!

Denn keiner weiß, was im Zweifelsfall später auf den Social Media-Kanälen auftauchen könnte. Aber auch Privates durchstöbern, öffnen oder lesen geht nicht. Das gilt gleichermaßen für Chatverläufe, gespeicherte und ausgedruckte Fotos bis hin zu Tagebüchern. Privat ist Privat.

Artikel 19 - Schutz vor Gewalt 

Gewalt hat viele Facetten und kann von allen möglichen Seiten auf euch einwirken. Euer Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auf Achtung eurer Menschenwürde ist in der Kinderrechtskonvention festgelegt. Es gibt auch ein Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Jede Art von Gewalt in der Erziehung ist sinnlos und schädlich. Seelische Verletzungen und körperliche Strafen beeinträchtigen euer Selbstwertgefühl und erhöhen wiederum die Gewaltbereitschaft. Keine Angst vor Gewalt zu haben bedeutet für euch auch, sich mit einem guten Gefühl in der Öffentlichkeit bewegen können und sich angstfrei zu entfalten.

Artikel 24 – Recht auf Gesundheit

Ihr habt das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Ihr habt das Recht, so gesund wie möglich zu sein. Dies bedeutet, dass ihr das Recht habt, wenn ihr krank seid, zum*zur Ärzt*in zu gehen oder im Krankenhaus behandelt zu werden. Dafür müssen die Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sorgen.

© Illustration Känguru Colonia Verlag/Frau Sonnenberg; Gestaltung Stadt Köln

Artikel 31 – Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung

Ihr habt das Recht auf freie Zeit, ihr sollt spielen und euch erholen dürfen. Das Recht ist ein spezielles Recht der Kinder und Jugendlichen und sagt aus, dass genug getan werden muss, damit junge Menschen spielen und ihre Freizeit gestalten können. Schulen, Städte und Gemeinden sind verpflichtet euch entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Informationen zum Thema Kinderrechte

Du möchtest gerne mehr über die Entstehung der UN-Kinderrechte erfahren oder bist auf der Suche nach kinder-und jugendgerechten Informationen? Wir haben dir einige interessante Informationen zusammengestellt:

UN-Kinderrechtskonvention Die Rechte der Kinder - Von logo! einfach erklärt Eine kurze Geschichte der Kinderrechte Kinderrechte stärken - Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Kinderrechte kurz und knapp Kinderfreundliche Kommune Kinder- und Jugendbüro

Rückblick auf 30 Jahre UN-Kinderrechte

Das 30-jährige Bestehen der Konvention im Jahr 2019 war für Köln als erste Millionenstadt mit dem Siegel "Kinderfreundliche Kommune" ein ganz besonderer Geburtstag, der mit Kindern, Jugendlichen und Familien gebührend gefeiert wurde.  

Im Verlauf des Jubiläumsjahres 2019 wurden gemeinsam mit zahlreichen Akteur*innen der Kinder- und Jugendorganisationen viele Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt. Über Kinderrechte informieren und diese erlebbar machen stand dabei im Vordergrund.  

Einen besonderen Höhepunkt bildete im Oktober 2019 das erste internationale Gipfeltreffen "Child Friendly Cities Summit" der kinderfreundlichen Kommunen weltweit. Hier wurde zum Abschluss ein gemeinsam von Kindern und Jugendlichen sowie den teilnehmenden Bürgermeister*innen entwickeltes Manifest für mehr Kinderfreundlichkeit in den Kommunen vorgestellt und unterzeichnet.

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Kontakt

Das Kinder- und Jugendbüro am Alter Markt ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Kinderrechte. Sprecht uns an! 

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